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- Georg Kr?ger describes in his "Mecklenburgische Kunst- und Geschichtsdenkm?ler" (Mecklenburg art and historical monuments), volume 1, under the heading Alt K?belich - a chalice with the inscription on the foot:
'H: JACOBUS KLEPEL PASTOR ANDREAS BUGGENHAGEN SCHULTZ MICHAEL KLEPEL PASCHEN DRUELL JACOB DRUELL IURATEN. PETER BRUGGOW 6 f. ZUHM VORGULDEN GEBEN MICHAEL KLEPEL I UNGR 5 f. geben - GOTTES HUS IN KOEBELKE ANNO 1615.
Alt K?belich is a community located in the municipality of Lindetal in the district of Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern (Germany). It is administered by the "Amt Stargarder Land" (Stargard county) located in the town of Burg Stargard. Lindetal is approximately 13 kilometers southeast of Neubrandenburg and four kilometers east from Burg Stargard.
There is a file about the transfer of a pledge (= a debt?) after the death of Andreas von Buggenhagen (date unknown - circa 1652):
". . . ((09.01.01.) 345). ?bernahme des Pfandes Roggentin durch Friedrich Ludwig von Wenckstern von Mitgliedern der Familie von der L?he und anderen Erben des Andreas von Buggenhagen. . .".
Translation of above:
". . . ((09.01.01.) 345). Takeover of the Roggentin (in the Mecklenburgische Seenplatte district) pledge from Friedrich Ludwig von Wenckstern by members of the von der L?he family and other heirs of Andreas von Buggenhagen. . . ".
Andreas Buggenhagen (born 14. Mai 1583 in Nehringen; d. 4. Mai 1652 ebenda) war ein pommerscher Landmarschall und mecklenburg-g?strowscher Hofmarschall.
Andreas Buggenhagen wurde als Sohn von Degener Buggenhagen d. J. (died 1591) und Margaretha von Behr (died 1598) geboren und war der letzte aus der Linie Nehringen-Broock des adeligen Geschlechts (von) Buggenhagen. Die andere Linie auf Buggenhagen bei Wolgast konnte nach seinem Tod ihre Anspr?che nicht durchsetzen und die G?ter gingen in andere H?nde. (1)
Andreas Buggenhagen genoss die in seiner Zeit ?bliche Ausbildung und Erziehung eines verm?genderen Landadligen. Als Kind wurde er von Hauslehrern, so genannten Pr?zeptoren, unterwiesen. Nach dem fr?hen Tod des Vaters ?bernahm dessen Bruder Bernhard die Vormundschaft. 1597 bezog Andreas mit seinem Pr?zeptor f?r zwei Jahre die Universit?t Greifswald. Von dort aus begab er sich im Fr?hjahr 1599 nach Wittenberg und Leipzig. Am Ende desselben Jahres zog er mit seinem Hofmeister Matthias Hubner, weil dieser eine Professur in Altorf erhalten hatte, nach S?ddeutschland. Er besuchte viele St?dte in Franken und Bayern und w?re auch gern weiter nach Italien und Frankreich gereist. Da er damals schon der Einzige seiner Generation des Geschlechts Buggenhagen war, erlaubte ihm sein Vormund dies nicht. Stattdessen kehrte Andreas Buggenhagen wieder nach Pommern zur?ck.
Am 10. November 1604 heiratete Andreas Buggenhagen in Cammin in Mecklenburg seine erste Ehefrau, Dorothea von Jasmund, Tochter des mecklenburgischen Hofmarschalls Christoff von Jasmund. Mit ihr bezog er anschlie?end den auch zu den G?tern der Familie geh?renden Rittersitz Broock an der Tollense. Erst nach dem Tod seines Vetters Bernhard 1610 zog er nach Nehringen, dem Stammhaus des Geschlechts. Die Ehe mit Dorothea von Jasmund blieb kinderlos. Sie starb 1626. Nach einem zweij?hrigen Dasein als Witwer heiratete Andreas erneut, wiederum eine mecklenburgische Adlige, Catharina Preen, Tochter des herzoglich-mecklenburgischen Geheimen Rates Otto Preen. Auch diese Ehe blieb kinderlos.
Mit seinen drei G?terkomplexen Nehringen, Broock und Pustow geh?rte Andreas Buggenhagen zu den gr??ten adligen Grundbesitzern seiner Zeit in Vorpommern. Die so genannte Kahldensche Hufenmatrikel von 1631 gibt den Gesamtumfang seines Besitzes mit 190 3/4 Hufen an (105 1/2 Hufen zu Nehringen, 48 1/4 Hufen zu Broock, 37 Hufen zu Pustow). Dazu kamen noch 26 1/2 Hufen seiner Afterlehnleute aus den Geschlechtern Evert und Hagemann in Br?nkow. Allerdings war von diesen G?tern Pustow bereits seit 1588 verpf?ndet und Broock verpf?ndete er selbst 1613. Auch Nehringen wurde w?hrend seiner Dienste am G?strower Hof nicht von ihm selbst bewirtschaftet. W?hrend des Drei?igj?hrigen Krieges erlitten die G?ter erhebliche Zerst?rungen. Andreas Buggenhagen war nach 1636 gezwungen, f?r mehrere Jahre nach D?nemark zu gehen, wo er von 1639 bis 1641 ein Gut in der damals noch zu D?nemark geh?renden Provinz Halland, heute Schweden, pachtete. Nach seiner R?ckkehr widmete er sich dem Wiederaufbau der Nehringer G?ter, was ihm aber nur teilweise gelang.
W?hrend seiner Dienste am Hof Herzog Johann Albrechts II. von Mecklenburg ?bernahm er zun?chst das Amt Plau pfandweise, sp?ter pachtete er das Amt Dargun, welches ihm nach der Vertreibung seines Dienstherrn durch Wallenstein 1628 von jenem fortgenommen wurde.
Traditionell bekleidete der ?lteste des Geschlechts Buggenhagen Nehringer Linie das Amt eines Landmarschalls f?r das F?rstentum Barth und R?gen. Nach dem Tod seines Vetters Bernhard 1610 ?bernahm Andreas dieses Amt im folgenden Jahr und leitete bereits im Dezember 1611 einen Konvent der Landst?nde in Stralsund. Zu den wichtigsten Aufgaben des Landmarschalls, welches ein landst?ndisches Amt war, geh?rten die Einberufung und Leitung der Landtage und sonstigen Zusammenk?nfte der Landst?nde. Auf dem Wolgaster Landtag im Mai 1612 wurde Andreas Buggenhagen zudem zum Landrat ernannt. In Pommern konnte er jedoch nicht richtig Fu? fassen, sondern hatte viele Neider und Feinde am Wolgaster Hof. Namentlich sein Gutsnachbar Caspar von Behr auf Deyelsdorf, der auch Amtshauptmann von Grimmen und Tribsees war, lag fast st?ndig mit ihm im Streit. (2)
Deshalb ging er nach G?strow an den Hof Herzog Johann Albrechts II. von Mecklenburg, wo er es bis zum Hofmarschall, dem rangh?chsten Hofamt brachte. Seine verwandtschaftlichen Beziehungen nach Mecklenburg d?rften dabei eine wichtige Rolle gespielt haben. Hier kam Andreas Buggenhagen wahrscheinlich mit den Kalvinisten in Ber?hrung, die nach Johann Albrechts dritter Ehe mit Eleonora Maria von Anhalt-Bernburg eine gewissen Einfluss am G?strower Hof erlangten. Dass er selbst Kalvinist war oder dieser Glaubensrichtung wenigstens nahe stand belegt der Umstand, dass seine Leichenpredigt von einem kalvinistischen Prediger verfasst worden ist.
Nachdem Herzog Johann Albrecht II. von Wallenstein vertrieben worden war, verlor auch Buggenhagen seine ?mter und folgte seinem Herrn nach L?beck, von wo aus er mit den schwedischen Truppen 1631 wieder zur?ckkehrte. Bis zu Johann Albrechts Tod 1636 stand er wiederum in dessen Diensten.
Nach seiner R?ckkehr aus dem Exil in D?nemark widmete sich Andreas Buggenhagen vor allem dem Wiederaufbau seiner G?ter. Daneben nahm er aber die mit dem Landmarschallsamt verbundenen Pflichten wahr. Da zu dieser Zeit klar war, dass sein Geschlecht mit ihm aussterben w?rde, verteilte die schwedische Krone bereits zu seinen Lebzeiten Expektanzen auf seine G?ter. Wegen der auf diesen haftenden Schulden kamen die solcherart Beg?nstigten aber nicht zum Zug, sondern sie blieben in den H?nden der Gl?ubiger.
Auf einer Reise nach G?strow wurde Buggenhagen von einem ?schweren Husten und Brust-Kranckheit? befallen, von dem er sich nicht mehr erholte. Am 4. Mai 1652 verstarb er auf seinem Rittersitz Nehringen, knapp neunundsechzigj?hrig, und wurde in Nehringen beigesetzt. Heute erinnert an die Zeit der Familie Buggenhagen in Nehringen nur noch der mittelalterliche Burgturm und der Renaissancealtar in der dortigen Kirche. Alles andere stammt aus sp?terer Zeit.
1) Carl Gesterding: Genealogien und beziehungsweise Familienstiftungen Pommerscher, besonders ritterschaftlicher Familien. Erste Sammlung. G. Reimer, Berlin 1842, S. 168.
2) Dokumentiert u. a. in der Akte Nr. 1297 (fr?her Tit. 60b, Nr. 36) des Bestandes Herzoglich Wolgaster Archiv (fr?her Rep. 5) im Staatsarchiv Stettin (Archiwum Pan'stwowe w Szczecinie), die mehrere Klagen des von Behr ?ber Buggenhagen aus dem Zeitraum 1614 bis 1627 enth?lt.
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From the Landeshauptarchiv Schwerin, Reichskammergericht (Proze?akten) (1495 - 1806):
Nr. 345; Prozessart: Appellationis primae; Streit um die Abtretung der verpf?ndeten Vogtei Roggentin an den Herzog gegen Erlegung des Pfandschillings.
Enth?lt: Kl?ger: Hofrat Johann Abraham Duve als Bevollm?chtigter der Gl?ubiger des Friedrich Ludwig von Wenckstern auf Vietgest im Amt G?strow (Bekl. in der 1. Instanz); Beklagter: Johann Georg Wuesthoff, vorher Dr. Johann Caspar Ernst Ringwicht als Prokuratoren der herzoglichen Kammer zu Schwerin (Kl. in der 1. Instanz); Prokuratoren: Kl.: A(n)gelus Conrad Daniel Sipmann, Dr. Bekl.: Johann Albert Ruland, Dr.
Enth?lt Auch: Verpf?ndung der Vogtei Roggentin 1643 durch Herzog Adolf Friedrich I. an Andreas von Buggenhagen, pommerscher Landrat und Marschall, auf Neringen wegen einer Schuld von 50000 Gulden (Q 18); ?bernahme des Pfandes Roggentin durch Friedrich Ludwig von Wenckstern von Mitgliedern der Familie von der L?he und anderen Erben des Andreas von Buggenhagen, Zustimmung des Herzogs Karl Leopold zu dieser ?bernahme und Zusicherung des Herzogs, das Pfand 30 Jahre in der Hand des neuen Pfandinhabers zu lassen, aus dem Jahre 1746 (Q 16-17); Zession von (Ober-)M?nchhagen durch Mitglieder der Familie von Wenckstern an den Herzog 1755 (Q 20); Verabredung ?ber die Verpachtung von Roggentin 1763 (Q 19); ?rztliches Attest 1765 f?r den Bekl. (Q 27).
Nr. 346; Prozessart: Appellationis secundae; Streit um die Abtretung der Vogtei Roggentin.
Enth?lt: Kl?ger: Friedrich Ludwig von Wenckstern auf Vietgest (Bekl. in der 1. Instanz); Beklagter: wie Nr. 345; Prokuratoren: Kl.: Johann Philipp Gottfried von G?lich, Dr. Bekl.: Johann Albert Ruland, Dr.
Enth?lt Auch: Obligation der Herzogs Adolf Friedrich I. ?ber 50000 Gulden f?r Andreas von Buggenhagen unter Verpf?ndung des Amtes Ribnitz 1635 (Acta priora, Bl. 209-220); Best?tigung der Zusicherung, da? die Familie des Kl. 30 Jahre im Pfandbesitz von Roggentin verbleiben soll, 1747 durch Herzog Christian Ludwig II. (Q 28); Liste und Beschreibung der Dokumente ?ber Roggentin, die sich im Besitz der von der L?he auf Mulsow im Amt Bukow befinden sollten (Acta priora, Bl. 88-89); "Conclusum Caesareum" 1740 in dem Streit zwischen dem mecklenburgischen Herzog und der Ritter- und Landschaft vor dem Reichshofrat ?ber Fragen der G?ltigkeit von Verpachtungen durch Herzog Karl Leopold (Q 30); Rechtsbelehrung der Juristen-Fakult?t Helmstedt 1763 (Acta priora, Bl. 317-20).
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Nehringen ist ein Ortsteil der Gemeinde Grammendorf im Landkreis Nordvorpommern in Mecklenburg-Vorpommern.
Das Dorf befindet sich etwa 18 Kilometer s?dwestlich von Grimmen und 17 Kilometer nordwestlich von Demmin am Fluss Trebel, der hier die Grenze zwischen den Landkreisen Nordvorpommern und Demmin bildet. Der Ortskern liegt etwa 8 m ?. NHN. Das Gel?nde f?llt zur Trebel hin auf H?hen nur knapp ?ber dem Meeresspiegelniveau ab.
Die s?dliche Umgebung ist gepr?gt durch die feuchten und sumpfigen Niederungen entlang der Flussl?ufe der Trebel und des Roten Br?ckengrabens. Nach Norden ?berwiegt die ackerbauliche Bewirtschaftung der Fl?chen. Westlich und ?stlich gibt es kleinere Waldfl?chen.
Der Ort Nehringen wurde erst relativ sp?t, 1387, das erste Mal urkundlich erw?hnt. ?ltestes erhaltenes Bauwerk ist ein wohl als Grenzburg an der Trebel um 1330 angelegter Burgturm. Die Entstehungszeit der im Kern sp?tgotischen St. Andreaskirche wird mit ca. 1350 angegeben. Besitzer von Nehringen und zahlreicher anderer Orte in der Umgebung war die adlige Familie Buggenhagen. Sie bekleideten seit dem Sp?tmittelalter auch das erbliche Amt des Landmarschalls im Herzogtum Pommern-Wolgast, wie es seit den Teilungen von 1368/72 entstanden war, also Vorpommern einschlie?lich R?gen und Usedom bis zur Peene. Bekannt wurde u. a. der Landmarschall Degener Buggenhagen, der 1417 als Oberhaupt des Regentschaftsrates f?r die unm?ndigen Prinzen Wartislaw IX., Barnim VII., Barnim VIII. und Swantibor II. den G?nstling der Herzoginwitwe Agnes, Kurt Bonow, erschlug und daf?r sp?ter auf Anstiften der Herzoginwitwe von Henneke Behr vor den Augen des Prinzen Wartislaw IX. get?tet wurde. 1498 erwirkte ein anderer Degener Buggenhagen, der Herzog Bogislaw X. auf dessen Reise nach Jerusalem begleitet hatte, die Erhebung der bisherigen Kapelle zu Nehringen zur Pfarrkirche.
Im 16. Jahrhundert befand sich Nehringen l?ngere Zeit im Pfandbesitz der Familie von Maltzahn, kam dann aber wieder an die Buggenhagen zur?ck. Letzter Besitzer aus dieser Familie war der am 4. Mai 1652 verstorbene Landmarschall Andreas Buggenhagen. In den folgenden Jahrzehnten wechselten die Besitzer h?ufig. Zudem kam es zu einer Aufteilung zwischen den Inhabern der Lehnrechte und dem tats?chlichen Besitz der G?ter und ihrer Nutzung. Bereits am 27. Februar 1647, also noch vor dem Tod des letzten Buggenhagen, erhielt Caspar Otto Sperling, schwedischer Generalmajor der Infanterie und Gouverneur von Halland, von K?nigin Christina die Anwartschaft auf die Nehringer G?ter. Bei der Familie Sperling verblieben die Lehnrechte noch lange Zeit. ?ber den Freiherrn Otto Wilhelm L?wen kamen sie 1708 an den Freiherrn Hans Isaac Ridderhielm, schwedischer Generalleutnant und Gouverneur von Wismar. Zwar konnte er auch die eigentlichen Inhaber des Gutes auszahlen und den Besitz tats?chlich antreten, doch starb er bald und am 23. August 1711 belehnte Karl XII. von Schweden in seinem t?rkischen Exil in Bender den Freiherrn Johan August Meyerfeld mit Nehringen. Mit den Meyerfelds kam eine gewisse Stetigkeit in den Besitz der G?ter, denn auch Meyerfelds gleichnamiger Sohn folgte dem Vater. Dieser war seit 1711 Gouverneur, seit 1713 Generalgouverneur von Schwedisch-Pommern und 1714 in den erblichen Grafenstand erhoben worden. Nach der d?nischen Besetzung Vorpommerns w?hrend des Nordischen Krieges wurden die G?ter eingezogen und dem d?nischen Generalgouverneur Franz Joachim von Dewitz ?bergeben. Nach dem Krieg erhielt Meyerfeld sie jedoch wieder zur?ck.
Tats?chlicher Besitzer der Nehringschen G?ter war seit den 1660er Jahren der aus Brandenburg stammende Freiherr Jacob von Pfuel, der sie den S?hnen des Generals Sperling pfandweise abgekauft hatte. Er besa? sie noch zur Zeit der schwedischen Landesaufnahme 1697 und gab ihren Umfang wie folgt an: ?Der Rittersitz N?hringen, wie auch die Ackerwerck (Gutsh?fe) Dorow, Veskow (F?sekow), worin Teuffelstorff (Deyelsdorf) einige Jarten hat, Wiecke (?belwieck, jetzt eine W?stung bei Kamper), item die Baurd?rffer Glevitz, Langenfeld undt Camper geh?ren mir ganz zu. In Janickendorf (Jahnkow) soll ich haben 10 Baurhufen, in Borstdorff (Bauersdorf, heute Keffenbrink) 8 Bauleute undt 3 Co?aten. In Ba?endorff soll ich haben 4 Co?atenh?ffe. In Medrow soll ich haben 4 Hufen 11 Morgen Ritterhufen, 9 Baurhufen wie auch 4 Co?atenstellen mitt ihren Aeckern. (Landesarchiv Greifswald: Rep. 6a, Bd. 28, S. 329)
Nach dem Tod des Johann August Meyerfeld d. J. im Jahre 1800 kamen die G?ter an den Freiherrn Carl Dietrich Schoultz von Ascheraden und 1857 an die mit den Schoultz von Ascheraden verwandten von Keffenbrinck. Der 1860 in den Freiherrenstand erhobene Wilhelm Friedrich Ernst von Keffenbrink nahm bei ?bernahme der G?ter den Namen Keffenbrinck-Ascheraden an und baute sich in Bauersdorf ein neues Herrenhaus. Der Ort erhielt daraufhin den Namen Keffenbrink. Nach dem kinderlosen Tod des Freiherrn von Keffenrinck-Ascheraden kamen die inzwischen zu einem Fideikommiss umgewandelten G?ter an die Familie von Pachelbel-Gehag, die sich nach ihrer Erhebung in den Freiherrnstand von Pachelbel-Gehag-Ascheraden nannte. Sie besa?en die G?ter bis zur Enteignung im Zuge der Bodenreform im Herbst 1945.
Nach der politischen Wende kam ein Angeh?riger der Familie in den Ort zur?ck und bem?ht sich seitdem um den Erhalt der Gutsanlage.
Sp?testens im 16. Jahrhundert verlie?en die Buggenhagen den Burgturm an der Trebel und errichteten eine Gutsanlage im Ort. Sie d?rfte im Wesentlichen noch der auf der Karte der schwedischen Landesaufnahme von 1697 dargestellten entsprechen. Seine heutige Gestalt erhielt der Ortskern unter dem ersten Grafen Meyerfeld zu Beginn des 18. Jahrhunderts. Es handelt sich dabei um einige der ganz wenigen noch erhaltenen barocken Geb?udeensembles in Vorpommern. In die Umgestaltung wurde auch die Kirche mit einbezogen, die jetzt ihre barocke Au?engestalt und Inneneinrichtung erhielt. Das Herrenhaus, welches vermutlich auf ?lteren Grundmauern steht, wurde zwischen 1780 und 1790 nochmals umgebaut und bekam dabei seine jetzige Gestalt. Zur Gutsanlage geh?ren auch zwei Kavalierh?user, ein Wirtschaftshaus und eine Stra?enzeile mit Wohnh?usern f?r die auf dem Gut Besch?ftigten.
Neben der Gutsanlage z?hlen der Burgturm mit Park- und Wallanlage, die St.-Andreas-Kirche und die Klappbr?cke ?ber die Trebel zu den Sehensw?rdigkeiten. Weiterhin stehen mehrere Geb?ude in der Dorfstra?e sowie die Dorfanlage mit Kopfsteinpflasterstra?e und Allee unter Denkmalschutz.
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From "Jahrb?cher des Vereins f?r Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde", Volume 30, 1866:
Buggenhagen, Andreas, pommerscher, Landmarschall, 1616 nach G?strow berusen. A. VI, 150. - Pfandbesitzer von Plau, 1617-1625. A. XVII, 194, 196.
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Das Schloss Broock genannte Herrenhaus im gleichnamigen Ortsteil Broock der Gemeinde Alt Tellin im Landkreis Demmin befindet sich am s?dlichen Rand der Niederung des Tollensetals. Das seit 1980 leerstehende Geb?ude ist sanierungsbed?rftig.
Der Ort Broock, bis ins 17. Jahrhundert auch Duvelsbrueke genannt, war urspr?nglich ein ritterschaftliches Lehen. Er geht zur?ck auf eine ehemalige Burganlage unmittelbar an der Tollense, von der noch ein Bodendenkmal erkennbar ist. Hier befand sich der zweite neben dem bei der Burg Osten heute noch existierende Fluss?bergang zwischen Demmin und Klempenow.
Vom 15. Jahrhundert bis 1652 war das Haus zum Broock (Bruch) zusammen mit weiteren D?rfern ein Lehen der adligen Familie Buggenhagen, die zu den schlossgesessenen Geschlechtern Pommerns geh?rte. Nach einer Aufstellung von 1613 bestand das Gut Broock aus Schloss und Ackerhof Broock selbst sowie den Vorwerken in Siedenb?ssow und Buchholz nebst 28 Bauernh?fen und 22 Katenstellen in den D?rfern Tellin, Siedenb?ssow, Hohenb?ssow und Buchholz. (1) Mit Andreas Buggenhagen starb die Familie am 4. Mai 1652 (2) im Mannesstamm aus und die G?ter, zu denen auch Nehringen mit zahlreichen Orten in der Umgebung und Pustow mit einigen Orten geh?rten, kamen in andere H?nde. Um 1705 wurde Christian von Linden, ein Stettiner Getreidegro?h?ndler, den der schwedische K?nig Karl XII. geadelt hatte, mit den Broocker G?tern belehnt. Sein Enkel Christian Bogislaw von Linden, preu?ischer Generalmajor, lie? bis 1770 aufw?ndiges Herrenhaus in ?holl?ndischem Stil? errichten. 1785 gingen Haus und Gut an eine Linie der Familie von Heyden, die sich von nun an Heyden-Linden nannte.
1) Dirk Schleinert: Die Gutswirtschaft im Herzogtum Pommern-Wolgast im 16. und fr?hen 17. Jahrhundert, K?ln/Weimar/Wien 2001, S. 134.
2) Des heiligen Apostels Pauli Guter Kampf/ Vollendeter Lauf/ Gehaltener Glaube/ Sampt der darauf erlangten Krone der Gerechtigkeit : Zum Trost und Ehrenged?chtni? Uber den t?dlichen doch seligen Hintritt/ Des ... Andreas von Buggenhagen/ (des letzteren dieses Geschlechtes) ... Welcher Anno 1652. den 4. Maii ... zu Neeringen auf seinem Rittersitz im Herrn seliglich entschlaffen/ und hernach daselbst ... in sein Ruh-k?mmerlein versetzet worden. Aus dem siebenden und achten Vers des vierdten Capitels der andern Epistel an den Timotheum / ... erkl?ret und zum Druck bef?rdert/ durch M. Joachimum Mencelium, Berlin 1653.
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Des heiligen Apostels Pauli guter Kampf, vollendeter Lauf, gehaltener Glaube, sampt der darauf erlangten Krone der Gerechtigkeit : zum Trost und ehrenged?chtniss uber den t?dlichen doch seligen Hintritt des weyland hoch-edlen, gestrengen und Vesten Herrn Andreas von Buggenhagen (des letzteren dieses Geschlechtes) : wolverdienten Erb-Marschallen und Land-Raths des Hertzogthumbs Vor-Pommern &c. auf Neeringen, Broock und Pusto &c. Erbsassens : welcher Anno 1652 den 4 Maji morgends zwischen vier und f?nf Vhren zu Neeringen auf seinem Rittersitz im Herrn seliglich entschlaffen und hernach deselbst in adelicher volckreicher Versammlung mit gew?hnlichen Ceremonien in sein Ruh-k?mmerlein versetzet worden : aus dem siebenden und achten Vers des vierdten Capitels der andern Epistel an den Timotheum : auf Begehren der hinterlassenen Frau Wittiben erkl?ret und zum Druck bef?rdert / durch M. Joachimum Mencelium (by Joachimus Mencelius, 1653)
"Die Entstehung st?ndiger B?rgervertretungen in Greifswald und anderen vorpommerschen St?dten" by Rudolf Biederstedt, (Ver?ffentlichungen der Historischen Kommission f?r Pommern, 1993)
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Stadtarchiv Wismar:
Eintrag: 2 von 3; Wismar G 13 (W G 1 n. 13)
(1) 0950; (2) Magister Johannes Gerdes, Pastor an St. Georg und Dr. Henning Christoph Gerdes, Advokat und Prokurator am Tribunal, Gebr?der und B?rger zu Wismarrn(3) Hans Albrecht von Preen, Pr?sident der mecklenburgischen Kammer, und andere als Erben der Witwe des vorpommerschen Erblandmarschalls Andreas Buggenhagenrn(4) Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)
Enth?lt: (5) Intercessionales an Herzog von Mecklenburg-G?strowrnAuseinandersetzung um Bezahlung von Schulden: Kl. bitten um Unterst?tzung bei Eintreibung einer Zahlung von 2.000 fl., die Gro?mutter der Kl., Anna Stein, dem Andreas Buggenhagen geliehen hatte. Die Witwe Buggenhagens, Anna Katharina von Preen, hatte am 12.10.1663 eine Zahlung der Summe in 4 Raten versprochen, starb jedoch vor Zahlung der ersten Rate. Ihre im Herzogtum Mecklenburg wohnhaften Erben lehnen die Zahlung der Obligation ab, weshalb Kl. sie vor dem Land- und Hofgericht G?strow verklagt haben. Sie erbitten F?rschreiben an Landesherrn der Bekl. wegen schneller Proze?f?hrung. Das Tribunal erl??t die erbetenen Schreiben am selben Tag. Am 30.08. erbitten Kl. erneute Intercessionales wegen Proze?beschleunigung, die sie am 31.08.1665 erhalten Am 02.01.1666 erbitten Kl. erneut Intercessionales, da Bekl. die Akten an ausw?rtige Juristenfakult?t verschicken lassen will, und erhalten diese am 03.01.1666. Am 08.01.1667 berichten Kl., da? in ihrer Sache zwar das Urteil ergangen sei, Bekl. aber davon appelliert habe und erbitten neues Intercessional wegen Proze?beschleunigung, das sie am 11.01.1667 erhalten. Weiteres erhellt nicht.rn(6) Tribunal 1665-1667
Enth?lt Auch: (7) Auszug aus Schreiben der Anna Katharina von Preen an Kl. vom 12.10.1663; Schreiben der G?strower Regierungskanzlei an Jochim Puland, P?chter zu Roggentin vom 09.05.1665, die Gebr. Gerdes vom 14.04.1665, Hans Albrecht von Preen vom 05.06.1665 und die Gebr. Gerdes wegen Ladung an Regierungskanzlei zum12.09.1665 vom 30.06.1665; Schreiben des Hans Albrecht von Preen an Mecklenburgische Regierung vom 11.12.1665; Urteil des G?strower Land- und Hofgerichts in Sachen der Gebr?der Gerdes vs. Bekl. in pcto debiti vom 17.08.1666; Auszug aus Schriftsatz des Bekl. vor G?strower Landgericht vom 15.01.1666; Citatio des Landgerichts vom 04.12.1666.
Bestellung: () (1) 0950; Laufzeit: (1663-1665) 13.04.1665-23.01.1667
This database researched and compiled by Norman Lee Madsen, Toronto, Ontario, Canada, 21 July 2015.
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